Änderungskündigung Teil 1: Das Angebot neuer …

Anzeige

Änderungskündigung Teil 1: Das Angebot neuer Arbeitsbedingungen / ARAG Experten zum Arbeitsrecht

19.01.2016

Änderungskündigung erhalten – was jetzt?
Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
Sie können den neuen Arbeitsvertrag akzeptieren, ihn ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben oder das neue Vertragsangebot unter Vorbehalt annehmen. Bitte handeln Sie nicht überstürzt, sondern wägen Sie Ihre Optionen sorgfältig ab – am besten gemeinsam mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er prüft die Änderungskündigung für Sie auf deren Wirksamkeit und berät Sie individuell zum weiteren Vorgehen. Was Sie wissen sollten: Lehnen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers ab, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wandelt sich die Änderungskündigung in eine Beendigungskündigung um. Das Beschäftigungsverhältnis endet dann zum Ablauf der Kündigungsfrist.

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.