Änderungskündigung Teil 1: Das Angebot neuer …

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Änderungskündigung Teil 1: Das Angebot neuer Arbeitsbedingungen / ARAG Experten zum Arbeitsrecht

19.01.2016

Änderungskündigung erhalten – was jetzt?
Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
Sie können den neuen Arbeitsvertrag akzeptieren, ihn ablehnen und Kündigungsschutzklage erheben oder das neue Vertragsangebot unter Vorbehalt annehmen. Bitte handeln Sie nicht überstürzt, sondern wägen Sie Ihre Optionen sorgfältig ab – am besten gemeinsam mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Er prüft die Änderungskündigung für Sie auf deren Wirksamkeit und berät Sie individuell zum weiteren Vorgehen. Was Sie wissen sollten: Lehnen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers ab, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wandelt sich die Änderungskündigung in eine Beendigungskündigung um. Das Beschäftigungsverhältnis endet dann zum Ablauf der Kündigungsfrist.

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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