Soziales Engagement von der Steuer absetzen

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Soziales Engagement von der Steuer absetzen

02.12.2015

Zeit spenden
Die wohl seltenste, aber gleichwohl nötige Spende ist die der eigenen Arbeitszeit. Gerade in diesen Monaten zeigt sich, dass praktische Hilfe besonders nötig ist, um Flüchtlinge zu integrieren. Ob es der Sprachkurs, der Sportunterricht nach Feierabend oder die Hilfe durch den Behördendschungel ist – es gibt so viele schöne Beispiele für das persönliche Engagement vieler Deutscher. Dies honoriert der Staat, indem er das Engagement unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Nach Angaben der ARAG Experten muss zwischen Helfer und Organisation oder Verein schriftlich fixiert sein, wie hoch das Honorar für seine Tätigkeit ist. Auf das Geld muss der Helfer dann – wiederum schriftlich – verzichten. Diese so genannte Vergütungsspende bestätigt der nutznießende Verein mit einer Zuwendungsbestätigung. Und diese kann dann schließlich steuerlich geltend gemacht werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sogar Arbeitnehmer Teile ihres regulären Lohns für Flüchtlinge spenden dürfen. Dabei verzichten sie auf einen Teil ihres unversteuerten Gehalts. Diese Summe zählt anschließend nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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