MiFID II – Neue Regeln für Depotbanken wirken sich bereits heute indirekt auf Vermittler aus
Neue Pflicht zur Zielmarktprüfung
Der Vertrieb von Finanzinstrumenten außerhalb des vom Hersteller festgelegten Zielmarktes ist nach den neuen Regelungen der MiFID II in Einzelfällen grundsätzlich möglich. Allerdings erfordert der Vertrieb außerhalb des Zielmarkts einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen Depotbanken und Vermittlern, die als Vertreiber beide zur Zielmarktprüfung verpflichtet sind. Voneinander abweichende Ergebnisse der Zielmarktprüfung sollten hier im Interesse der Endkunden unbedingt vermieden werden. Verkäufe außerhalb des Zielmarkts sind zudem an den Hersteller zurück zu melden (Ausnahme Verkäufe außerhalb des Zielmarkts im Rahmen Anlageberatung auf Portfoliobasis), was einen zusätzlichen Dokumentationsaufwand erfordert. Schließlich birgt ein Vertrieb außerhalb des vom Hersteller festgelegten Zielmarktes auch noch nicht abschätzbare zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Konstruktive Haltung als Ausgangspunkt der weiteren Entwicklung
ebase bedauert die aufgrund der öffentlich wirksam verbreiteten Kritik an den Zusatzvereinbarungen zu beobachtende Haltung einiger weniger Partner, die Vertragsergänzungen pauschal abzulehnen. Auch die Idee einer kollektiv zu erarbeitenden Lösung über die Ebene der Verbände als Interessensvertreter der Vermittler auf der einen Seite und der einzelnen Depotbanken auf der anderen Seite hält ebase für nicht zielführend. Auch wenn der Gesetzgeber noch offene Punkte schließen muss, müssen die laufenden Geschäfte in dem arbeitsteiligen Prozess zwischen Vermittler und Depotbank den jeweiligen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Pflichten entsprechend abgewickelt werden. Beide Seiten sollten somit konstruktiv und vorausschauend mit der durch den Gesetzgeber verursachten unklaren Situation umgehen und zukunftsorientierte Lösungen anstreben.
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