Dr. Klein begrüßt Nachbesserung an der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)
Zugleich sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen regulieren kann – zum Beispiel indem sie eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert festlegt. Ziel der präventiven Vorgaben ist, bei spekulativen Überhitzungen an den Immobilienmärkten einzugreifen und zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden. „Es ist richtig und wichtig, den Markt zu beobachten und dafür zu sorgen, dass die Finanzstabilität gewährleistet bleibt“, kommentiert Michael Neumann. „Meiner Einschätzung nach wird der Einsatz dieser Instrumente hierzulande bis auf Weiteres nicht nötig sein. Die Deutschen finanzieren sehr konservativ – mit hohen Tilgungsraten, langen Zinsfestschreibungen und einem konstant hohen Eigenkapitaleinsatz. Der Markt ist stabil“, so Neumann weiter.
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