Zeitliche Planung ist das A und O / DRV-Videoreihe zum neuen Reiserecht: Althoff im Interview über die Anpassung der Systeme
Noch sind es fast acht Monate bis zum Inkrafttreten des neuen Reiserechts am 1. Juli 2018. Doch schon heute ist es an der Zeit, sich intensiv auf die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht vorzubereiten. Die ersten IT- und Reservierungssystemanbieter haben inzwischen auf Grundlage des vom Deutschen ReiseVerband (DRV) vorgestellten Prozessmodells erste technische Änderungen und Lösungen vorgestellt – wie etwa Amadeus mit der Erweiterung des STADIS-Datensatzes für touristische Buchungen oder Bewotec mit seinem Tool zur Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter inklusive Kundenunterschrift.
Ein gutes Zeichen für Michael Althoff, Leiter des DRV-Projekts zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht: „Die Lösungen der Systemanbieter sind vor allem hinsichtlich der vorvertraglichen Informationspflichten eine wesentliche Grundlage zur technischen Umsetzung der neuen Vorschriften.“ Er mahnt dennoch im neuesten Video der DRV-Reihe „Das neue Reiserecht – Fit für die Praxis“, das ab sofort auf der DRV-Website und auf der Facebook-Seite des Verbandes abrufbar ist, zur Eile: „Wir empfehlen dringend, dass alle Beteiligten – vom Leistungsträger über die Veranstalter bis hin zum Vertrieb – mit ihren Systempartnern schnellstmöglich konkrete Lösungen für den künftigen Gesamtprozess entwickeln.“ Denn für die Umsetzung sind umfangreiche Tests erforderlich. „Je früher die neuen system-technischen Prozesse bekannt sind, desto eher kann der Vertrieb sich darauf einstellen und vor allem seine Mitarbeiter schulen.“
Althoffs Empfehlung: „Wichtig ist, dass weitere touristische IT-Dienstleister, beispielsweise im Midoffice, die verfügbaren Informationen in ihre Systeme und Prozesse einbinden. Noch haben wir keinen Grund zur Annahme, dass die notwendigen Systemanpassungen nicht fristgerecht vorgenommen werden. Da jedoch sehr viele Systeme und Partner betroffen sind, empfehlen wir unbedingt, hier weiterhin mit Nachdruck an entsprechenden Anpassungen und neuen Systemen zu arbeiten.“ Wichtig sei außerdem, dass der Vertrieb mit seinen Veranstalter-Partnern möglichst einheitliche Prozesse vereinbare, damit nicht für jeden Veranstalter ein anderer Ablauf bei der Erfüllung und Dokumentation der vorvertraglichen Informationspflichten am Counter umgesetzt werden müsse.