Cyber-Angriffe – wie können Sie sich schützen? Datenschutz: Szenario „Cyber-Angriff“
Dritter Schritt: Maßnahmen umsetzen und Wirksamkeit kontrollieren.
Zur Minimierung des möglichen Schadens für das eingangs genannte Szenario sind folgende konkrete Maßnahmen möglich:
Dateien auf mobilen Datenträgern sind zu behandeln wie Downloads aus dem Internet. Sie dürfen nur von Berechtigten nach Virenscan geöffnet und ggfs. bearbeitet werden.
Es wird eine sogenannte Dateischleuse angewendet.
Für die Nutzung von USB-Sticks könnte noch eine Trennung von „nur internen“ oder „extern verwendeter“ USB-Sticks eingeführt werden. Dies erfordert jedoch von Allen eine hohe Konsequenz und löst das Risiko „Empfang eines fremden USB-Sticks von außen“ nicht vollständig.
Warum sollten Schutzmaßnahmen in Unternehmen eingeführt werden?
Zu allererst helfen eingeführte Schutzmaßnahmen einem Unternehmen, seine Daten zu schützen und handlungsfähig zu bleiben. Die Erreichung des obersten Unternehmensziels erhält durch die Einführung der EU-DSGVO noch ein paar weitere Aspekte, die man nicht außer Acht lassen sollte: es erhöht sich die Dokumentationspflicht sowie die Meldepflicht von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden! Zudem erhöhen sich die zu erwartenden Strafen für die Verletzung dieser Pflichten: Es können Bußgelder von bis zu vier Prozent des globalen Unternehmensumsatzes beziehungsweise bis zu 20 Millionen Euro für betroffene Manager oder andere Entscheidungsträger verhängt werden.
Für Fehleinschätzungen der Risiken und deren Auswirkungen, die sogar zur Insolvenz führen können, z. B. aufgrund von unzureichendem Versicherungsschutz oder wegen sehr hoher Ansprüche Dritter aufgrund eingetretener Datenschutzverletzungen, haften die verantwortlichen Unternehmensleiter und Manager auch mit ihrem Privatvermögen.
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