Serie: Schadensfall des Monats Juli 2024 …

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DKM-2025

Serie: Schadensfall des Monats Juli 2024 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Nenn‘ das Kind bei seinem richtigen Namen!“

31.07.2024

Deckungsebene

M meldete den Fall unserer Schadenabteilung. Nach einem ausführlichen Telefonat und der Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen wurde die Schadenmeldung bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des M platziert. Diese prüfte den Sachverhalt und stellte fest, dass M tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hatte. Zwar hatte K ausreichend über die Wichtigkeit der vollständigen und korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen informiert.  Jedoch fiel gleichsam auf, dass M pflichtwidrig eine konkrete Frage grundlos abänderte. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung trug im Weiteren das Argument des zumindest anteiligen Mitverschuldens des K vor, da dieser den Antrag und letztlich den Versicherungsschein nicht eigenständig kontrolliert habe, wodurch die im Ergebnis falsche Antwort hätte auffallen müssen. Hier schritt unsere Schadenabteilung ein und verwies darauf, dass dieser Einwand aus den bekannten Gründen, dass sich ein Kunde ja gerade eines Fachmannes in Versicherungsangelegenheiten bediene, um nicht selbst umfangreiche Überprüfungen vornehmen zu müssen, nicht verfange. Nicht zuletzt aufgrund der moderat hohen Schadensumme von 1.000 Euro folgte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer unserem Vortrag und erklärte sich bereit, den Schaden vollständig zu regulieren.

 

Fazit

Dieser Fall zeigt wie wichtig die Bedeutung und korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist. Missverständnisse oder unvollständige Angaben können nicht nur zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Kunden. Versicherungsmakler sollten stets darauf achten, dass alle Angaben im Antrag korrekt und vollständig sind. Daher sollten Fragen des Versicherers nicht eigenmächtig abgeändert werden.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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