Serie: Schadensfall des Monats Januar 2024 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Altersvorsorge ist wichtig. Zu jedem Zeitpunkt. Wirklich?!“
Der Versicherer gewährte Abwehrschutz
Nach der deckungsrechtlichen Aufarbeitung unserer Schadenabteilung verneinte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer schnell eine Pflichtverletzung des M. Dem Erben des K sei nämlich kein Schaden durch eine Pflichtverletzung des M entstanden. Eine Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kapitalrückgewähr sei nichts Ungewöhnliches. Weiterhin erachtete der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer auch den Kundenwunsch als nicht (moralisch) ungewöhnlich – ebenso wenig in rechtlicher Hinsicht. Der beigeordnete Rechtsanwalt verteidigte unseren Makler M erfolgreich gegen die landgerichtliche Klage.
Fazit
Auch diesen Monat ist deutlich geworden, dass die deckungsrechtliche Aufarbeitung der übersandten Unterlagen und Informationen zwingende Voraussetzung für eine korrekte, schnelle und abschließende Schadenbearbeitung ist. Aus diesem Grund ist es dem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer möglich, die wesentlichen Eckpunkte und rechtlichen Fallstricke zeitnah zu erfassen und haftungsrechtlich zu bearbeiten. Auch und insbesondere, wenn vermeintlich andere Sichtweisen auf eine Schadenmeldung und den zugrunde liegenden Sachverhalt möglich sind, ist ausschließlich die deckungs- und haftungsrechtliche Beurteilung relevant.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de