Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Kundenwünsche müssen manchmal besonders kritisch hinterfragt werden!“
Deckungsebene
Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer sah in dem Umstand, dass M trotz der unstreitigen, wochenlangen und ausführlichen Erörterungen zu dem streitgegenständlichen, fehlenden Deckungsbaustein des Anstellungs-Vertragsrechtsschutzes keinerlei Rückfragen bei dessen Nichtbeantragung stellte, eine derartig grobe Pflichtverletzung, dass zunächst diskutiert wurde, ob der Anwendungsbereich des Ausschlussgrundes „wissentliche Pflichtverletzung“ eröffnet sei. Der langjährig tätige und erfahrene Sachbearbeiter des VSH-Versicherers wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht nachvollziehbar sei, wie nach einer überaus langwierigen, vom Kunden initiierten Erörterung eines aus seiner eigenen Sicht höchst elementaren Versicherungsschutzes der Makler keinerlei Anlass sah, diesen absolut diametral gegensätzlichen Kundenwunsch bei Antragsstellung wenigstens kurz zu hinterfragen. Nach dem deutlichen Vortrag unserer Schadensabteilung, dass für den genannten Ausschluss nicht der geringste Ansatz gegeben sei, stand das „Ob“ des Versicherungsschutzes nicht ernsthaft in Frage. Da leider auch ein in derartigen Fällen grundsätzlich zu erwartender Hinweis des Maklers nicht vorhanden war, dass der Kunde elementaren Versicherungsschutz gegen die ausdrückliche Vermittlerempfehlung nicht wünscht, stand auch das „Wie“ beziehungsweise die Form des Versicherungsschutzes nicht zur Diskussion. Weil keinerlei Argumente für das Ausräumen des Vorwurfes einer Pflichtverletzung vorlagen, kam nur eine weitgehende Regulierung in Frage.
Fazit
Auch in diesem Schadensfall des Monats wird eines wieder deutlich: Schweigen ist Silber, Reden ist Gold. Insbesondere wenn unverständliche, unerwartete oder auch gegensätzliche Wünsche durch den Kunden geäußert werden, raten wir eindringlich dazu diese grundsätzlich zu hinterfragen. Eine Nachfrage verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass kein Nährboden für einen oftmals unberechtigten Vorwurf einer Pflichtverletzung entsteht.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de