Serie: Schadensfall des Monats September 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Nein, meine Kontoauszüge les‘ ich nicht!“
K sah dies anders und wollte den gesamten Schaden ersetzt wissen.
Hervorzuheben in der Begründung war, dass K noch weitere Versicherungsverträge bei dem alten Unfallversicherer unterhält und somit die Abbuchungen nicht auffielen. K reduzierte seinen Mitverschuldensanteil auf 25% und machte über seinen Anwalt ein abweichendes Vergleichsangebot: M solle 750,00 EUR Schadensersatz zahlen.
Dieses Angebot wurde von den Beteiligten angenommen. Makler M wurde mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 75,00 EUR an der Zahlung beteiligt.
Fazit
Durch unsere Mitwirkung konnte hier eine schnelle, prozessökonomische und zielgerichtete Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Für ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Versicherungsnehmers ist der ersatzpflichtige Vermittler darlegungs- und beweisbelastet. Soweit ein Versicherungsmakler es vertraglich übernommen hat, die Interessen des VN wahrzunehmen, liegt im Schadensfall in aller Regel kein Mitverschulden (§ 254 BGB) des VN darin, dass er dem Makler vertraut und seine Interessen nicht anderweitig geschützt hat (BGHZ 94, 356, 361; vgl. auch BGH VersR 2009, 1495; Düsseldorf VersR 1996, 1104). Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen dann angebracht, wenn es sich - wie hier- um Vorgänge handelt, die zwar in den Pflichtenbereich des M als Versicherungsmakler gehören, die aber keine besondere Fachkenntnis erfordern und daher auch vom Kunden selbst wahrgenommen werden konnten, ohne dass dies ihm besondere Schwierigkeiten bereiten würde.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de