Serie: Schadensfall des Monats August 2023 …

Serie: Schadensfall des Monats August 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Spam ist nicht immer wirklich Spam!“

30.08.2023

Serie: Schadensfall des Monats August 2023 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Spam ist nicht immer wirklich Spam!“ © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Dr. Oliver Fröhlich

Ja, keine Frage: Es nervt. Spam nervt, raubt Zeit und füllt unnötig den Posteingang. Wir ertappen uns alle dabei, dass Spam großzügig mit einfachen und schnellen Klicks gelöscht wird. „Wieder ein Newsletter“ denken wir oft und schon verschwindet die E-Mail im digitalen Papierkorb. Makler M wurde zum Verhängnis, dass auch Risikoträger immer öfter den Weg der digitalen Zustellung wählen und durchaus auch wichtige Dokumente per E-Mail versenden.

Sachverhalt    

Makler M hatte am 19.05.2022 für seinen Kunden K über einen Vergleichsrechner einen Antrag zum Abschluss einer Kfz-Versicherung bei dem Versicherer V eingereicht. Beim Ausfüllen der wesentlichen Daten füllte er das notwendige Eingabefeld der Kontakt-Emailadresse fälschlicherweise mit seiner eigenen E-Mailadresse aus. Am 05.07.2022, also ca. zwei Monate nach Antragsstellung, erhielt M eine Mahnung der V für seinen Kunden K. Auf Nachfrage des M bei K, wieso dieser nach erfolgter Eindeckung keine Zahlung leistete, bekundete K wahrheitsgemäß, dass ihn weder eine Zahlungsaufforderung noch eine Mahnung erreicht haben. M übersendete daraufhin dem K die Mahnung und K wies die offene Prämie unverzüglich an.

Nun kam es, wie es kommen musste, und K meldete noch am selben Tag einen Glasschaden, den er taggleich bei einem führenden Autoglasspezialisten für rund 2.000, - € reparieren ließ, unmittelbar bei seinem Versicherer V.  Versicherer V teilte unter Verweis auf § 37 VVG mit, dass für das Schadenereignis kein Versicherungsschutz bestünde.

Dadurch, dass der Schaden an der Fahrzeugscheibe nicht durch V reguliert wurde, trat nunmehr der K an Makler M heran und verlangte von diesem Ersatz der noch offenen Kostenposition.

Deckungsebene

Es erfolgte eine Meldung an den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer R, der erwartungsgemäß folgende Rückfragen stellte:

„Weshalb wurde die E-Mailadresse unseres Versicherungsnehmers im Antrag für den Kunden angegeben?“

„Warum wurden die Schreiben des Versicherers, die unseren Versicherungsnehmer erreichten, nicht (vorsorglich) an den Kunden weitergeleitet?“

Die erste Frage führte M auf den Umstand zurück, dass vermutlich die Autofill-Einstellung im Browser aktiviert war. Mit der Autofill-Funktion lässt sich schließlich viel Zeit sparen, denn Formulare werden automatisch mit gespeicherten Informationen vervollständigt. Überprüft werden sollten die automatischen Angaben dennoch – dies hat M vorliegend nicht getan.

 

 

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