Serie: Schadensfall des Monats August 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Ein lang vergessenes Gespräch“
Stattdessen wurde jedoch unmittelbar Klage erhoben, allerdings nicht auf Zahlung eines bestimmten Betrages, sondern auf Feststellung, dass der Versicherungsmakler verpflichtet sei, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden sei/ entstehen würde, dass dieser keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hätte. Obwohl Versicherungsmakler M zwischenzeitlich gegenüber dem Kläger eingeräumt hatte, eine Pflichtverletzung begangen zu haben und auch noch eine kurze Notiz aufgetaucht war, mit der dokumentiert worden war, dass man 2006 tatsächlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesprochen hatte, entschied der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer, dass der Versuch unternommen werden sollte, die Klage abzuwehren. Denn die Zweifel, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten von I hätte abgeschlossen werden können, waren dadurch natürlich nicht ausgeräumt. Zudem gab es keine Hinweise darauf, dass das Gespräch derart konkret geworden wäre, dass I ernsthaft von einem Vertragsschluss ausgehen durfte, beziehungsweise in seinem Vertrauen auf das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages schutzwürdig gewesen wäre. Das sah schlussendlich auch das angerufene Gericht so und wies die Klage mit Blick auf § 254 BGB (Mitverschulden) ab.
Fazit:
Die bei Vermittlung eines Versicherungsvertrages gesetzlich vorgesehene Beratungsdokumentation wird allzu oft nur als lästige Pflicht begriffen, obwohl sie für den Vermittler einen wichtigen Beitrag zur Enthaftung leisten kann. Im vorliegenden Fall hätte möglicherweise aber auch schon ein besser formulierter Maklervertrag geholfen. Gerade wenn ein Versicherungsmakler nicht in allen Versicherungssparten für seine Kunden tätig werden möchte, empfiehlt es sich, dies im Maklervertrag genau zu regeln (und sich dann natürlich daran zu halten). Wird vom Abschluss eines Versicherungsvertrages wieder Abstand genommen wird, ist es selbstverständlich ebenfalls ratsam, dies schriftlich zu fixieren. Das kann beiden Seiten unliebsame Überraschungen ersparen.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de