Serie: Schadensfall des Monats April 2022 …

Serie: Schadensfall des Monats April 2022 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Mea culpa!“

27.04.2022

V war mit der Entscheidung seines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers dennoch nicht einverstanden und verwies darauf, dass er nicht nur mit der O-GmbH einen Maklervertrag abgeschlossen hatte, sondern daneben auch mit dem Betreiber der ausgeraubten Filiale. Wenn schon keine Verpflichtung zur Nachfrage gegenüber der O-GmbH bestanden hätte, dann doch wenigstens gegenüber diesem. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer ließ sich von dem Einwand des Versicherungsmaklers V nicht beeindrucken. Es blieb dabei, dass man V Abwehrschutz gewährte. Zu einer klageweisen Inanspruchnahme kam es jedoch nicht.

Fazit:

Geradezu abwegig mutete die Annahme von Versicherungsmakler V an, eine Pflicht gegenüber der VN des Rahmenvertrages verletzt zu haben. Im Rechtsverhältnis zum ausgeraubten Supermarkt bzw. dessen Betreiber wäre eine andere Würdigung dagegen vertretbar gewesen. Hier hätte man durchaus die Verpflichtung sehen können, für eine Anschlussdeckung außerhalb des Rahmenvertrages zu sorgen. Eine (Teil-)Regulierung des durch den Raub verursachten Schadens durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wäre dann nur konsequent gewesen. Allerdings hätte dafür der Betreiber des Marktes – so wie im Zivilrecht üblich – zu dem (vermeintlichen) Maklerverschulden vortragen und seine Forderungen offiziell geltend machen müssen. Bei einem Forderungsbetrag von mehreren zehntausend Euro wäre das sicherlich auch nicht zu viel verlangt gewesen. Da dies nicht einmal ansatzweise geschehen ist, stand zu vermuten, dass es berechtigte, aber nicht offengelegte Gründe gab, die Supermarktfiliale nicht zu versichern.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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