Deutschlands Vermittler stehen auf dem Treppchen und holen den Pokal für die meisten IDD-Sanktionen
Die IHK Berlin leistet z.B. allein für die Prüfung der Weiterbildungspflicht ganze Arbeit. Und das mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand.
Wer z.B. als in Berlin registrierter Vermittler glaubt, dass er im Falle einer Prüfung nur seinen „gut beraten-Kontoauszug“ oder seine gesammelten Zertifikate per Mail einreichen muss, der wird leider neue Erfahrungen sammeln. Die IHK Berlin verschickt zur Prüfung eine Eigenerklärung mit Anlage. Die Eigenerklärung muss ausgefüllt und unterschrieben inkl. ausgefüllter Anlage der IHK eingereicht werden. Ein Blatt der Anlage wird in den meisten Fällen nicht ausreichend sein. Weitere Nachweise werden zunächst nicht angefordert. Die „gut beraten-Kontoauszüge“ und die individuellen Zertifikate können also in der Schublade des Vermittlers bleiben, falls die IHK nicht auf Anforderung weitere Nachweise verlangt. Ein aufwendiges Kontoauszugssystem, das eigentlich nicht interessiert?
Dazu kann man nur sagen: „Willkommen in der Welt der Digitalisierung.“
Bei dieser bürokratischen Prüfung fragt man sich, ob die ganze „gut beraten-Einrichtung“ nicht überbewertet wird. Ein Kontoauszug, der die Pflichtstundenzahl beinhaltet, sollte eigentlich als Nachweis ohne weitere Erklärungen ausreichend sein. In Berlin ist dies nicht der Fall, die Prüfungsverfahren in anderen IHKs sind nicht bekannt.
Warum kann die IHK – mit vorheriger Zustimmung der Vermittler – nicht gleich stichprobenartig auf die Kontenstände von gut beraten zugreifen? Das ganze aufwendige Prüfverfahren könnte damit erheblich erleichtert werden und nur die Vermittler, die evtl. weitere Zertifikate über Weiterbildungszeiten haben, die gut beraten nicht gemeldet wurden, müssten ggf. im Einzelfall weitere Unterlagen der IHK vorlegen. Damit würde gut beraten auch zu einem Vorteil für Vermittler werden und das ganze Bürokratiemonster, nur allein um die Weiterbildungspflicht zu prüfen, würde stark zusammenschrumpfen. Die bei gut beraten gespeicherten Daten sind sicher auch keine hochsensiblen Personendaten. Und im Falle einer Einzelprüfung durch die IHK muss der Vermittler ohnehin das gesamte „gut beraten-Ergebnis“ vorlegen. Da haben andere Ämter und Unternehmen mit Sicherheit Zugriff auf ganz andere Daten – ohne vorher zu fragen. Von der Schufa mal ganz abgesehen.
Wichtig ist auch das Infoblatt der IHK Berlin, das selbstverständlich auch gleich auf ein mögliches Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 5.000 EUR hinweist.
Auch wenn in einigen Mitgliedsstaaten die IDD erst im Laufe des Jahres 2019 oder 2020 in nationales Recht umgesetzt wurde und deshalb künftig vermutlich mehr Daten (auch von anderen Mitgliedsstaaten) vorhanden sein werden, so wird Deutschland sicher auch in den nächsten Jahren die Spitzenposition unter den verhängten Sanktionen einnehmen. Ein Wanderpokal wird in dieser Disziplin nicht erforderlich sein.