Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2020 …

Anzeige
ARAG B2B 2025 - KW 19

Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Seltene Abfindung“

28.10.2020

Serie: Schadensfall des Monats Oktober 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Seltene Abfindung“

Entwickelt sich eine Kapitalanlage nicht wie erhofft, sind auch vermeintlich mündige Anleger schnell mit Schadensersatzforderungen bei der Hand. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer der Anlagevermittler und -berater gewähren dann regelmäßig Versicherungsschutz in Form des Abwehrschutzes, nicht selten unter Vorbehalt, etwa weil ein Ausschlussgrund einschlägig sein könnte oder die Einhaltung von Deckungsvoraussetzungen strittig ist. Dies bringt manchen Vermittler in eine schwierige Zwickmühle.

A.     Der Haftungsfall

Hiermit zeige ich die Vertretung von Herrn J an“, begann ein dem Anlagerberater R Anfang 2016 zugestelltes, Anwaltsschreiben, dass mit der Aufforderung endete, die Schadensersatzforderungen von dessen Mandanten,  besagtem J, dem Grunde nach anzuerkennen. Diese beliefen sich auf rund 90.000 EUR und resultierten aus der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds, die J nach Beratung durch R im Jahr 2008 gezeichnet hatte. Wie so oft in derartigen Fällen gab es ein ganzes Bündel vermeintlicher Beratungsfehler, die man dem Anlageberater ankreidete. Auch die Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospektes wurde zur Begründung herangezogen. R meldete den Vorgang seiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

B.     Deckungsebene

Nach Auswertung aller Unterlagen, die R noch zur Beratung des Anlegers in Bezug auf die streitgegenständliche Kapitalanlage beibringen konnte, lehnte der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer Versicherungsleistungen ab, unter anderem, weil man die Vorwürfe der Gegenseite dahingehend interpretierte, dass die Forderungen auf Prospekthaftung gestützt würden, für die die maßgeblichen Versicherungsbedingungen einen Ausschluss vorsahen. An diesem Punkt konnten wir argumentieren, dass nicht erkennbar war, dass Berater R als Prospektverantwortlicher gehandelt hätte, die Vorwürfe vielmehr dahingehend zu verstehen seien, dass er die Kapitalanlage angeblich nicht auf ihre Plausibilität hin geprüft hätte, weil ihm ansonsten die Prospektmängel aufgefallen wären. Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer kam uns insofern entgegen, als dass man sich bereit erklärte, die deckungsrechtlichen Bedenken zunächst zurückzustellen und „vorbehaltlich der bedingungsgemäßen Ausschlüsse“ Abwehrschutz zu gewähren. Dies ist zwar durchaus nicht unüblich und gerade in denjenigen Fällen, bei denen ernsthaft befürchtet werden muss, dass tatsächlich ein Ausschlusstatbestand greifen könnte auch eine sachgerechte Lösung, half dem Anlageberater hier jedoch nur bedingt. Denn das hätte bedeutet, es auf eine Haftungsklage des Anlegers ankommen zu lassen. Dieses Risiko wollte R jedoch gerade nicht eingehen, weil es zu der streitgegenständlichen Kapitalanlage bereits Gerichtsentscheidungen gab, in denen Prospektfehler tatsächlich festgestellt worden waren und darüber hinaus diverse Fälle in denen Anlageberater auf Drängen der Gerichte zum Teil nicht unerhebliche Vergleiche hatten schließen müssen. Ein vollumfängliches Obsiegen vor Gericht erschien deshalb – so auch die Einschätzung von unterschiedlichen Fachanwälten – nahezu ausgeschlossen, ein Vergleich vielmehr der wahrscheinlichste Ausgang.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Kleinanlegerstrategie vor der Weichenstellung - AfW warnt vor Überregulierung
09.05.2025

Die Diskussion um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) hat mit zwei neuen …

Recht / Steuern
BVK bemängelt EuGH-Urteil zu Check24: Verbraucherschutz und Beratungsqualität werden ignoriert
09.05.2025

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) …

Versicherungen
Morgen & Morgen: hervorragendes Ergebnis für Nürnberger BU-Tarife bestätigt
09.05.2025

Die Berufsunfähigkeitstarife der Nürnberger Versicherung gehören nach wie vor zu den besten im Markt. …