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Serie: Schadensfall des Monats August 2020 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Doppelt verjährt“

27.08.2020

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH

C.   Ergebnis

M hatte hier noch insofern Glück, als dass nicht nur seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjährt waren, sondern auch die Schadensersatzforderungen der A-GmbH, die fälschlicherweise auf ein ihr günstiges Urteil im Prozess mit dem Hausrat-/Gebäudeversicherers vertraut und ihre Forderungen deshalb zu lange nicht weiter betrieben hatte. Dieser Gleichlauf ist aber natürlich nicht zwingend. Hätte die A-GmbH etwa noch Ende 2012 verjährungshemmende Maßnahmen gegenüber M ergriffen, hätten die Folgen ungleich schlimmer sein können. Wir als Spezialmakler für die VSH können deshalb nur von falscher Zurückhaltung bei der Meldung möglicher Schadensfälle zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abraten und stehen unseren Kunden bei Unsicherheiten darüber, ob es sich bereits um einen anzeigepflichtigen Sachverhalt handelt, mit fachkundiger Beratung und konzeptionellen Besonderheiten zur Seite.

 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.

 

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH

E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

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