Serie: Schadensfall des Monats - November …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Serie: Schadensfall des Monats - November 2018 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Pflichtverletzung + Sachwalter-Urteil = wissentliche Pflichtverletzung?“

20.11.2018


Natürlich war es fahrlässig den Vorvertrag des Kunden nicht einer genaueren Prüfung unterzogen oder die ausgeübten Tätigkeiten dezidiert erfragt zu haben und gleichfalls fahrlässig war es, die Police nur mit dem Antrag zu vergleichen. Fehler bei der Angebotsanfrage bzw. der Angebotserstellung konnten so natürlich nicht auffallen. Aber genau für derartige Versehen hatte der Makler schließlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und dass es sich um mehr als nur Versehen handelte, M also bewusst gegen Berufspflichten verstoßen haben könnte, ließ sich der Schadenmeldung nicht entnehmen. Auch der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer blieb an diesem Punkt vage und vermengte stattdessen Pflichtverletzung und Verschulden. Vermutlich wollte man darauf hinaus, dass nach der Rechtsprechung bei Verstößen gegen fundamentale Grundregeln der beruflichen Tätigkeit auf wissentliches Handeln geschlossen werden kann, eine Situation, in der es dann plötzlich am Makler ist die wissentliche Pflichtverletzung zu widerlegen. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, griff man dann auf das altbekannte Sachwalter-Urteil zurück - ein bedenklicher Zirkelschluss, denn wenn die besondere Stellung des Maklers als treuhänderischer Sachwalter dazu führt, dass jedwede Pflichtverletzung des Berufsträgers fundamental ist, bedürfte es auch keiner Berufshaftpflichtversicherung.  

Letztlich konnten wir die Ablehnung des Versicherers, nachdem uns M diese zur Verfügung gestellt hatte, mit den vorbeschriebenen Gegenargumenten abwenden und eine normale Regulierung durchsetzen.
 

C.    Fazit

Die meisten Versicherer gehen nach unseren Erfahrungen wirklich nur dann von einer wissentlichen Pflichtverletzung aus, wenn sich die oben beschworene „Verletzung fundamentaler Grundregeln“ geradezu aufdrängt. In Einzelfällen gewinnt man aber dennoch den Eindruck, dass der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung trotzdem noch zu inflationär gebraucht wird. Dies verträgt sich nicht mit dem Grundsatz, das Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsschutz einschränken, wegen ihres Charakters als Ausnahmevorschrift, eng auszulegen sind. Zudem wird damit auch ein maßgebliches Ziel des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 - der Verbraucherschutz - unterwandert.
 

Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:

Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.


Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht
Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Online
Aktuelles zur Versicherungsmaklerhaftung
06.05.2025

Die haftungssichere Beratung und Dokumentation ist die zentrale Frage, die sich der Versicherungsmakler bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Besserer Schutz auch für kleine Unternehmen: AXA überarbeitet Betriebshaftpflichtversicherung
28.04.2025

Es gibt Millionen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie sind das Rückgrat unserer …

Sonstiges
Ab Mai wird’s bei den Bildern für Pässe und Ausweise digital
28.04.2025

Die ARAG Experten weisen auf eine wichtige Änderung bei Pässen und Personalausweisen hin: Ab …

Versicherungen
Neue Studie: Wie sich die Bürger vor den stark steigenden Pflegekosten schützen können
28.04.2025

Wie können Pflegebedürftige vor den immer stärker steigenden Kosten geschützt werden? Eine Studie der …