Gastbeitrag von Versicherungsmakler Eckhard Borchardt: Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – mit Bedacht einsetzen
Aufgabe des Maklers ist es im Rahmen seines Beratungsauftrages darauf hinzuwirken, dass zuerst alle Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Absicherung am allgemeinen Markt ausgeschöpft werden. Erst wenn eine solche Absicherung scheitert, ist es angebracht sich mit Sonderaktionen zu beschäftigen.
Der Versuchung „schnell und einfach“, aber möglicherweise zulasten einer bedarfsgerechten Absicherung, sollte der gewissenhafte Versicherungsmakler nicht nachgeben.
Gastbeitrag von Eckhard Borchardt. Für den Inhalt des Gastbeitrags ist der Autor allein verantwortlich.
Der Autor ist Versicherungsmakler in Hamburg mit den Schwerpunkten BU, PKV und Altersvorsorge. In seinem Blog schreibt der Autor regelmäßig über die Themen BU, PKV und Altersvorsorge.
Borchardt Versicherungsmakler
Inh. Eckhard Borchardt
Krefelder Weg 8
22419 Hamburg
www.versicherung-borchardt.de
Tel. 040-5279332
Danke Herr Borchardt für diesen Artikel. Sonderaktionen befreien nicht vor der umfassenden Prüfung der Versicherungsfähigkeit. Absolut richtig!