PROTEKTOR überträgt Versicherungsbetrieb – Kunden müssen es verstehen
Für Kunden keine Veränderungen durch Übertragungen?
Das Schreiben enthält zusätzlich den Hinweis: „Da die Protektor Lebensversicherungs-AG bestimmungsgemäß kein Neugeschäft betreibt, hat sich der Versicherungsbestand in den letzten Jahren deutlich verkleinert […]. Dies führt zwangsläufig zu ständig steigenden Durchschnittskosten je Vertrag. Durch die Veräußerung des Versicherungsgeschäfts und die Einbringung desselben in eine größere Einheit kann dem entgegengewirkt werden. Diese Kosten-vorteile können sich in verbesserten Kostenergebnissen niederschlagen, an denen Sie als Versicherungsnehmer zukünftig über die Überschussbeteiligung unmittelbar partizipieren können.“
Kunden werden also nicht zwangsläufig von Kostenvorteilen über die Überschussbeteiligung partizipieren, sie können es. Außerdem wird sich jeder Kunde die Frage stellen, was diese Übertragungen, Neugründungen, Veräußerungen usw. gekostet haben.
Die ARAG z.B. hat ihr Lebensversicherungsgeschäft an die Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG verkauft. Auf der Website der ARAG erhalten Kunden auch Antworten zu ihren LV-Verträgen, die übertragen wurden:
Was ändert sich für mich und meinen Lebensversicherungsvertrag?
Alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie Verträge der betrieblichen Altersversorgung, Riester und Fondspolicen werden unverändert fortgeführt. Die Versicherungsbedingungen, Dynamisierungen und Änderungsoptionen bleiben eins zu eins bestehen. Für Sie als Kunde sind damit keine Nachteile absehbar.
LV-Kunden der ARAG wird also auch nur (vorsichtig) bestätigt, dass durch die Übertragung ihrer Verträge keine Nachteile absehbar sind.
Die (eins zu eins) Übernahme der Bedingungen usw. wird in beiden Fällen bestätigt. Ob sich die Leistungen durch die einmalige oder mehrmalige Veräußerung der Vertragsbestände zu Lasten der Kunden verändern, bleibt offen.
Weitere Übertragungen von anderen Lebensversicherern werden folgen. Die Frage, welche Lebensversicherung künftig noch mit einem ruhigen Gewissen vermittelt werden kann, wird sich ein Makler noch intensiver stellen müssen. Kein Makler wird sich freuen, wenn ein betreuter Mandant in seinem Versicherungsordner einen „aufgefangenen oder geretteten“ Vertrag hat, der bereits über mehrere Unternehmen weitergereicht wurde.
Noch komplizierter wird es vermutlich, wenn BU-Verträge weitergereicht werden oder nach einem Versicherungsfall die fälligen BU-Leistungen nicht mehr von dem Unternehmen erbracht werden, dem der Kunde (und natürlich Makler) das Vertrauen entgegengebracht hat, sondern von Auffanggesellschaften.