Serie: Schadensfall des Monats - Juni 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Zu spät!“
C. Zurück auf Haftungsebene
Tatsächlich passierte zunächst nichts dergleichen. Erst gut drei Jahre später - offenbar fürchtete A - seine vermeintlichen Ansprüche gegen Makler könnten verjähren, wurde Klage beim zuständigen Landgericht erhoben. Diese wurde dem M am 09.01.2017 zugestellt. M war jedoch einen Tag zuvor in Urlaub gefahren. Als er am 28.01.2017 aus dem Urlaub zurückkehrte, war die Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft (23.01.) bereits abgelaufen. Es erging ein Versäumnisurteil, dass M wiederum einige Tage später zugestellt wurde. Unverständlicherweise reagierte M weder auf die Klage noch auf das Versäumnisurteil. Dabei hätte gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt werden können, mit der Folge, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt worden wäre, in der er sich vor Eintritt der Versäumnis fand. Weil M jedoch gänzlich untätig blieb, wurde das Versäumnisurteil rechtskräftig. Erst als sich der Gerichtsvollzieher bei M meldete, setzte sich dieser wieder mit seiner VSH in Verbindung - zu spät!
D. Fazit
Letztlich hätte es ausgereicht, wenn M nur dafür gesorgt hätte, dass die in seiner Abwesenheit zugestellte Klage an die VSH weitergegeben worden wäre, so dass diese für ihn einen Anwalt hätte beauftragen können. Bei diesbezüglichen Problemen und Rückfragen stehen auch wir den Vertretern unserer Kunden selbstverständlich immer gerne zur Verfügung.
Übrigens: Selbst nachdem bereits das Versäumnisurteil ergangen war, hätte die VSH noch Versicherungsleistungen erbracht, hätte M sich nur gemeldet. Lediglich die zusätzlichen, durch die Versäumnis veranlassten Kosten hätte M im Rahmen seiner Schadenminderungsobliegenheit übernehmen müssen, weil man wohl durchaus von ihm hätte erwarten können, dafür Sorge zu tragen, dass in seiner Abwesenheit eine gewisse Kontrolle der eingehenden Post erfolgt.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.