Serie: Schadensfall des Monats - Mai 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Die verschwundene Police“
C. Fazit
Dass Vermittler mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, die eine etwaige Falschberatung vor dem 22.05.2007 betreffen, kommt zwar immer seltener vor, ist aber auch nicht ausgeschlossen. Denn nicht in jedem Fall kann sich der Vermittler erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen. Zudem ist auch nicht jeder Anspruchsteller geneigt, die Verjährung der ihm (vermeintlich) zustehenden Ansprüche zu akzeptieren. Deshalb benötigt der Vermittler auch im letztgenannten Fall umso dringender Versicherungsschutz (Abwehrschutz), je höher der Streitwert ist. Insofern können wir - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - nur immer wieder empfehlen, auch diejenigen Vertragsunterlagen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufzubewahren, die die Zeit vor dem 22.05.2007 betreffen.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.