Serie: Schadensfall des Monats - Februar 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Ärger mit der Verwandtschaft“
Tatsächlich sahen die Bedingungswerke zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung früher regelmäßig derartige Verwandten- oder Angehörigenklauseln vor. Im Fall des Maklers hatte der zuständige Sachbearbeiter des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers allerdings übersehen, dass dem Vertrag seit dem 01.01.2010 geänderte AVB zugrunde lagen. Diese sahen einen Ausschluss nur noch für Haftpflichtansprüche von Personen vor, „die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.“ Dies traf zum Zeitpunkt der Vermittlung auf Makler M und seine Schwester nachweislich nicht zu. Nach entsprechendem Hinweis durch die Hans John Versicherungsmakler GmbH trat der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer in die Regulierung des Schadens ein.
D. Fazit
Nicht nur im Bereich der Angehörigenklausel hat es seit Einführung der Pflichtversicherung für Versicherungsvermittler bedingungsseitige Verbesserungen gegeben. Insofern sollte jeder Vermittler prüfen (lassen), ob es nicht sinnvoll sein könnte, die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf aktuelle Bedingungen umzustellen. Auch gibt es - zumindest für Versicherungsvermittler - durchaus Versicherungslösungen, die sogar eine rückwirkende Verbesserung des Versicherungsschutzes ermöglichen. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie hierzu nähere Informationen wünschen.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.