Serie: Schadensfall des Monats - November 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Wenn der Schein trügt“
D. Fazit
Das Problem mit dem F und X sich konfrontiert sahen, bestand zunächst auf Haftungsebene, weil gegenüber der A der Rechtsschein einer GbR erzeugt wurde, obwohl ein derartiges Gesellschaftsverhältnis eigentlich von keinem der Makler gewollt war. Auf Deckungsebene setzten sich diese Probleme dann fort, weil der entstandenen Rechtsscheinhaftung kein Pendant gegenüberstand: X hatte bei Eintritt in die Bürogemeinschaft nicht daran gedacht, dass er auch für Beratungsfehler seines Vorgängers haftbar gemacht werden könnte, F hatte - weil er selbst nie als Versicherungsmakler tätig war – keinen Gedanken daran verschwendet, seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung um das Risiko „Versicherungsmakler“ zu erweitern und auch V hätte - wie sich später herausstellte - Probleme bekommen, wenn man ihn für einen Beratungsfehler des F haftbar gemacht hätte.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Ass. jur. Rudolf Bauer, LL.M. Versicherungsrecht, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Seit 1989 am Markt bietet die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.