Mit dem sogenannten »Entlastungsbetrag« von 125 Euro können Pflegebedürftige auch haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren, wie Einkaufen, Aufräumen, Putzen, Waschen und Bügeln. Das geht aber nur, wenn die Leistung von einem anerkannten Dienst erbracht wird, sagt das …