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Der PKV-Verband sieht in der Einführung des Pflege-Bahrs eine Erfolgsgeschichte. Allerdings mahnen Branchenexperten, dass das Förderprodukt allein die Vorsorgelücke nicht

Die Bundesregierung rechnet damit, dass ab 2015 der Beitragssatz für 20 Millionen Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen sinken wird. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag …

Die Rechte von Lebensversicherungs-Kunden überprüft der Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um die Frage, ob Kunden Verträge noch Jahre später...

Wer an einer Fahrveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnimmt, muss damit rechnen, dass er aufgrund eines umfassenden Risikoausschlusses in den Kaskobedingungen keine Leistungen aus seiner Kaskoversicherung erhält, wenn er mit seinem Fahrzeug verunglückt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe …

Seit Monaten streiten sich der 720-Millionen-Dollar-Fonds "Star Flotte" von MPC Capital und die Reederei E.R. Schiffahrt um 50 Millionen Dollar aus dem Verkauf von 14 Frachtern. Der heutige Gerichtsentscheid dürfte die 7800 Anleger erfreuen.

Kunden von alten Lebensversicherungsverträgen können laut Bundesgerichtshof auf eine fast vollständige Rückabwicklung hoffen. Vorausgesetzt, die Versicherung hat damals einen entscheidenden Fehler gemacht.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Versicherten: Auch nach Jahren können sie die Police kündigen, ohne dass Kosten anfallen. Bedingung: Der Versicherer hat nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert.

Goldman Sachs hat sich die Anlagestrategie der Versicherungen in der aktuellen Niedrigzinsphase angeschaut. Das Rezept gegen niedrige Renditen heißt danach anscheinend: Mehr Risiko. Wie die Versicherer das konkret umsetzen, zeigt die aktuelle GSAM-Studie.

Eine mögliche Gesetzesänderung zu den Bewertungsreserven sollte nicht zu einer überstürzten Kündigung der Lebensversicherung führen, raten der Luxemburger Policenkäufer Partner

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt langjährigen Lebensversicherten eine Ausstiegschance. Wie Versicherte nun ohne Verluste aus ungeliebten Verträgen rauskommen.

Pressemitteilung 78/14 vom 07.05.2014

Dank Europa wurde unwiderruflich festgestellt: Deutsche Versicherer haben mit Schützenhilfe des Gesetzgebers den Kunden die Verträge auf eine Art und Weise angedreht, die selbst in Brüssel nicht goutiert wird.

Wie der Oberurseler Maklerpool mitteilt, bringt BCA pünktlich zur “Pools & Finance 2014″ das Makler-Portal “Marketing plus” auf den Markt.

Der BFH (23.10.13, X R 3/12) hatte entschieden, dass Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, steuerpflichtig sind, wenn sie ab dem 1.1.05, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. …

Bahnbrechendes BGH-Urteil: Wer seine Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen hat, kann einen Großteil seiner Prämien zurückerhalten. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.

Ein Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber verlangen, dass der einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihn von sich aus auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung …

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Ein Vermieter darf sich die Kaution selbst dann nicht auszahlen lassen, wenn der Mieter zu wenig oder keine Miete zahlt, entschieden die Richter an diesem Mittwoch.

Die Elbphilharmonie wird ein Fall für die Justiz: Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt Vorermittlungen. Sie will prüfen, ob Straftaten vorliegen. Der Bericht nennt erstmals Namen der Verantwortlichen für das Baudesaster.

Die freie Anwaltswahl ist aus Sicht von Privatkunden (Rechtsschutzversicherte und Rechtsschutzinteressierte) beim Thema Rechtsschutzversicherungen wichtigstes Merkmal: 45 Prozent der Befragten sind bereit, hierfür einen höheren Beitrag/Preis zu bezahlen. Auch rund jeder fünfte Versicherungsmakler geht in …

Deutsche sind auch heute noch mehrheitlich nicht mit Urteilen einverstanden, die bereits zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung für Unmut sorgten. Größte Ablehnung erfährt das Urteil zu heimlichen Vaterschaftstests. Verbot der Vorratsdatenspeicherung erhält größte Zustimmung.

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