Verzinsung: Studie: Lukrative Bausparverträge in Gefahr
Bausparkasse macht wieder mehr Gewinn
Provisionsdeckel - Was Verbände und Pools befürchten
Warum die Fonds Finanz eifrig Softwarehäuser übernimmt
MiFID II und die Auswirkungen
GDV: EU-Policen holen auf
Für Honorarberater: Moventum führt neue Fonds-Vermögensverwaltung ein

Lebensversicherer müssen bei einem Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht das Risiko von Fondsverlusten tragen. Damit liegt das Verlustrisiko beim Versicherungsnehmer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: IV ZR 353/16). Betroffen sind Abschlüsse nach dem Policenmodell …