Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) könnte Arbeitgeber, die bereits freiwillig Förderungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten, doppelt belasten. Davor warnt das Beratungsunternehmen Sopra Steria. Welche Tücke im Gesetz dafür verantwortlich ist.