In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt das sogenannte Verstoßprinzip. Oder, um es mit den Versicherungsbedingungen zu sagen, : „Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.“ Dies bereitet …