Rückforderung von Gehalt: Geht auch im Vertrieb nicht!
Das Thema der Rückforderung von Gehaltsbestandteilen, insbesondere Provisionen im Außendienst, ist komplex und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Arbeitsverträge mit variabler Vergütung sind grundsätzlich zulässig, sofern der Mindestlohn eingehalten wird. Die Anforderungen für die Rückforderung von Provisionen nach Vertragsstornierungen sind hoch. Das Bundesarbeitsgericht fordert umfassende Transparenz und Nachweise, dass Vertragsstornierungen abgemildert wurden. Mängel in der Transparenz können zur Unwirksamkeit von Rückforderungsklauseln führen, sodass Arbeitnehmer die Rückzahlung verweigern können.
Veranstalter: | Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft |
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Was: | Aus-/Weiterbildung |
Wann: | 15.07.2025 |
Wo: | Internet |