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Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die EU-Richtlinie 2019/1023 vom …
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