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Das hat das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 19.09.2019 zum Geschäftszeichen: 15 U 37/19 entschieden. Es untersagte einem Versicherungsmakler, seinen Kunden ohne vorherige Einwilligung anzurufen, wenn dieser Anruf über die gesetzliche Betreuungspflicht bereits vermittelter …
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