Altersvorsorgereformgesetz: AfW mit Freude und Kritik!
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Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt den veröffentlichten Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge als grundlegenden Modernisierungsschritt. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot, der flexibilisierten Zulagenförderung und dem Abbau bürokratischer Hürden werden zentrale Anliegen aufgegriffen, die auch der AfW seit Jahren fordert.
„Das Altersvorsorgedepot bietet erstmals die Chance, kapitalmarktbasierte Vorsorge breit zugänglich zu machen und echte Renditepotenziale zu erschließen. Das ist ein richtiger und lange überfälliger Schritt“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Der Verband wird fristgerecht bis zum 10. Dezember 2025 eine ausführliche Stellungnahme vorlegen.
Der Entwurf enthält zahlreiche Verbesserungen, die aus Sicht des AfW die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erhöhen:
- Kapitalmarktbasierte Vorsorge mit ETFs, Fonds und Anleihen, bei der die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben.
- Beitragsproportionale Zulage:
- 30 % Förderung bis 1.200 Euro Jahresbeitrag
- 20 % für den Beitragsteil von 1.201–1.800 Euro.
- Maximal 420 Euro Förderung pro Jahr
- Kinderzulage von 25 %, maximal 300 Euro pro Kind
- Startzulage von 200 Euro für unter 25-Jährige
- Förderberechtigt bereits ab 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr
- Flexible Auszahlungsmodelle: Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre oder lebenslange Rente
- Förderunschädliche Eigenheimnutzung und neue Möglichkeiten der Vererbung
- Produkt- und Anbieterwechsel jederzeit möglich (auch für Riester-Altverträge)
- Versicherungsbasierte Garantieprodukte (80 % / 100 %) bleiben erhalten.
- Bürokratieabbau bei Bestandsverträgen und Entfall komplizierter Mindesteigenbeiträge
„Die Reform greift viele Empfehlungen auf, die seit Jahren aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden kommen. Sie eröffnet Millionen Menschen neue Wege zur privaten Altersvorsorge“, so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.
Trotz der insgesamt positiven Ausrichtung sieht der AfW erheblichen Nachbesserungsbedarf. So stehe die geplante Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen, im Widerspruch zu allen bisherigen Bemühungen, die Beratungsqualität zu stärken.
Wirth warnt: „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor. Wer Altersvorsorge allein über den Preis definiert, blendet aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle Orientierung benötigen. Der Gesetzgeber muss 'Value for Advice' anerkennen und darf unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen.“
Die geplante Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent beim Standarddepot führt in der Praxis zu einem Vergütungsdeckel, von dem insbesondere unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler betroffen wären. Ein solcher Vergütungsdeckel wird dazu führen, dass eine Beratung gar nicht erst stattfindet. Gute Beratung gibt es nicht umsonst. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit bewusst die Anforderungen an eine qualifizierte Beratung erhöht: Dazu gehören ein IHK-Abschluss, regelmäßige Weiterbildung, Transparenz- und Informationspflichten, eine Haftpflichtversicherung, die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen und deren Einbeziehung in eine eventuelle Produktempfehlung etc. Das kann es alles nicht umsonst geben.
Der AfW fordert daher ein Level Playing Field, damit die Beratung nicht strukturell schlechter gestellt wird als der Direkt- oder Plattformvertrieb.

