AfW warnt vor Beratungs- und Vergütungsrisiken im Rahmen der geplanten PEPP-Reform
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Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW
EU-Kommission legt umfangreiche Überarbeitung des Pan-Europäischen Pensionsprodukts vor – AfW sieht deutliche Risiken für Beratungsqualität, Vergütung und faire Wettbewerbsbedingungen
Die Europäische Kommission hat am 20. November einen umfassenden Vorschlag zur Reform des Pan-Europäischen Pensionsprodukts (PEPP) vorgelegt. Das PEPP ist ein europaweit standardisiertes privates Altersvorsorgeprodukt, das Verbraucherinnen und Verbrauchern grenzüberschreitend einen einfachen und transparenten Aufbau langfristiger Vorsorge ermöglichen soll. Das ursprünglich 2019 eingeführte PEPP ist bisher nahezu komplett gefloppt. Die Kommission will dem Produkt nun mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket neuen Schub verleihen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt grundsätzlich das Ziel, die private Altersvorsorge in der EU zu stärken. Der vorliegende Reformvorschlag führt jedoch zu erheblichen Bedenken – insbesondere im Hinblick auf Beratungspflichten, Vergütungsstrukturen und die Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler.
Kernstück der Reform ist eine umfassende Neugestaltung des sogenannten Basic-PEPP. Während bisher eine vollständige Beratung nach den üblichen europäischen Standards erforderlich war, soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen.
Dies stellt aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar.
„Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten ab. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, betont AfW-Vorstand Norman Wirth. „Gerade bei langfristiger Altersvorsorge sind Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Ausgangslage der Anleger entscheidend. Die vorgesehene Reduzierung der Standards gefährdet die Beratungsqualität und schafft ohne Not ganz erhebliche Risiken für die Verbraucher.“
Die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig ausschließlich unabhängig erfolgen. Das ist besonders kritisch, denn es bedeutet aus Sicht der EU-Kommission: Eine Vergütung durch Produktgeber, mit anderen Worten eine Provision, darf nicht mehr fließen. Damit verbindet die EU eine Absenkung der Beratungspflichten mit einer weitgehenden Einschränkung der Vergütungsmodelle.
Wirth: „Eine Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot – das passt nicht zusammen. Wer hochwertige Altersvorsorgeberatung leisten und für deren Inhalt auch haften soll, braucht ein tragfähiges Geschäftsmodell. Hier schafft die EU ein strukturell komplett unausgegorenes Regime.“

