Prävention gegen Elementarrisiken in Verwendungszweck für …

Anzeige
MMM München 2025

Prävention gegen Elementarrisiken in Verwendungszweck für Sondervermögen Infrastruktur aufnehmen

17.03.2025

Prävention gegen Elementarrisiken in Verwendungszweck für Sondervermögen Infrastruktur aufnehmen © Verband öffentlicher Versicherer (VöV)

Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer des Verbands

Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) begrüßt, dass mit dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur auch ein vergrößerter Spielraum für die Klimafolgenanpassung geschaffen wird. Angesichts des immer spürbareren Klimawandels steigt die Notwendigkeit der öffentlichen Prävention gegen Elementarrisiken.

„Nur mit ausreichenden und vermehrten Investitionen in den Schutz gegen Überschwemmung, Hochwasser und Starkregen lassen sich Tote wie bei der Ahrtal-Katastrophe verhindern und massive Schäden an nicht versicherter Infrastruktur mindern. Zugleich sorgt mehr Prävention dafür, dass es auch künftig noch in der Breite Versicherungsschutz für Wohngebäude zu bezahlbaren Konditionen geben wird“, sagt Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer des Verbands. „Zudem können Schäden an Leib und Leben ohnehin nur durch Prävention vermieden werden.“

Die zur Sparkassen-Finanzgruppe gehörenden öffentlichen Versicherer sind mit rund 30 % Marktanteil Marktführer in der privaten Wohngebäudeversicherung und sprechen sich seit mehreren Jahren für mehr Prävention und eine Steigerung der Versicherungsdichte aus. Daher, so die Forderung des VöV, sollten bei der geplanten Grundgesetzänderung sowie im anschließenden Umsetzungsgesetz die Klimafolgenanpassung und die Prävention gegen Überschwemmung und Starkregen ausdrücklich in den Katalog der Verwendungszwecke aufgenommen werden.

Da die präventiven Investitionen vor allem auf kommunaler Ebene zu tätigen sind, wäre es außerdem wünschenswert, wenn ein größerer Anteil als 20 % des Sondervermögens für die Länder- und Kommunalebene vorgesehen würde.

Aber auch auf Bundesebene gibt es laut VöV wichtige Ansatzpunkte für die notwendige Förderung der Prävention: Küstenschutz und Deichbau sind gemäß Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, die vom Bund zu mindestens 50 % zu bezahlen ist. „Für den verbesserten Unwetterschutz an den Küsten kann das Sondervermögen somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten“, so Wolfgang Wiest.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.