Kritik an Gießkannenprinzip der Grundrente

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Kritik an Gießkannenprinzip der Grundrente

20.02.2019

Kritik an Gießkannenprinzip der Grundrente © BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V

Michael H.Heinz

Die Einführung einer „Grundrente“, wie sie vom Bundesarbeits- und Sozialministerium konzipiert wird, begegnet nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) grundlegenden Bedenken. Dies hat der Verband in einer Stellungnahme an das BMAS mitgeteilt.


„Eine pauschale Verteilung von Rentenzuschlägen nach dem Gießkannenprinzip ohne eine Bedürftigkeitsprüfung lehnen wir ab“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn das entspricht nicht der Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Balance zwischen den rentenfinanzierenden Erwerbstätigen und den Rentnern zum Ziel hat und dem Äquivalenzprinzip verpflichtet ist. Stattdessen befürworten wir eine zielgerichtete Unterstützung von Rentenempfängern, die sich in der Vergangenheit trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit keine existenzsichernde Rente aufbauen konnten.“

Nach Ansicht des BVK könnte das Problem der Altersarmut zukünftiger Rentnergenerationen dadurch beseitigt werden, indem die allgemeine Wertigkeit von Arbeitsplätzen erhöht wird und damit ein Lohnniveau erreicht, das Rentenanwartschaften ohne eine spätere sozialstaatliche Unterstützung im Rentenalter ermöglicht. Zudem könnten Änderungen in der Steuergesetzgebung, geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei Witwen-/ Witwerrenten sowie eine stärkere Förderung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten zu höheren Renten führen.

„Auch die zusätzliche Förderung und der Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge können Altersarmut verhindern“, so Heinz. „Statt also mit der sogenannten Respektrente die eigene Wahlklientel zu bedienen, sollte eine zukunftszugewandte Politik steuerfinanzierte Mittel so einsetzen, dass Arbeitskräfte besser qualifiziert werden und eine höhere Ausbildung genießen, die später eine bessere Entlohnung und somit Rentenanwartschaften gestatten.“

 

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