Volkswagen AG: OLG Braunschweig eröffnet Musterverfahren …

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Volkswagen AG: OLG Braunschweig eröffnet Musterverfahren unter Beteiligung von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte

08.03.2017

Mehrere Monate nachdem die Kölner Sozietät MÜLLER SEIDE VOS Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht und einen Antrag auf Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gestellt hat, hat das Oberlandesgericht Brauschweig nun das Musterverfahren antragsgemäß eröffnet. Gegenstand des Verfahrens ist unser Klagevorwurf, dass Volkswagen den Kapitalmarkt seit mindestens 2008 falsch unterrichtete und zahlreiche Investoren auf diese Weise schädigte. Dabei vertreten wir zahlreiche institutionelle und private Investoren, für deren Interesse wir auch in dem Musterverfahren aktiv einstehen werden.

Mit der Eröffnung des Musterverfahrens nimmt die kapitalmarktrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals nun auch in Deutschland konkrete Gestalt an. Geschädigte Investoren mussten Klage einreichen, nachdem die Volkswagen AG klar gemacht hat, ihrer Verantwortung für die ihnen entstandenen Schäden nicht nachzukommen. Die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichteten Volkswagen aber zur Offenlegung der aus der Abgasmanipulation folgenden Schadenspotentiale. „Wir gehen davon aus, dass die Dieselthematik dem Volkswagen-Vorstand seit Jahren bekannt war. Durch sein Schweigen hat Volkswagen seine Aktionäre in die Falle gelockt und geschädigt. Dafür muss Volkswagen einstehen“, erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Daniel Vos von MÜLLER SEIDEL VOS den Vorgang.

Das nun eröffnete Musterverfahren ermöglicht es den bisher passiven Anlegern, ihre Ansprüche effizient und kostengünstig zu verfolgen, indem sie diese schlicht dort anmelden. Dabei brauchen die Anleger nicht selbst Klage zu erheben und die erforderlichen Beweise zu führen, sondern können sich einfach an das Musterverfahren „anhängen“ und von dessen Ergebnissen zu profitieren. Diesen Ergebnissen sehen sich die Rechtsanwälte von MÜLLER SEIDEL VOS verpflichtet. „Als Vertreter der Beigeladenen werden wir das Musterverfahren nicht nur begleiten, sondern uns aktiv für unsere Mandanten einbringen“, kündigt Rechtsanwalt Daniel Vos an.

Diese Anspruchsanmeldung verhindert auch den Eintritt der Verjährung. Da mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen ist, wird es für eine Anspruchsverfolgung erst nach dem Ende des Musterverfahrens absehbar zu spät sein. Die Anmeldung der Ansprüche im Musterverfahren ermöglicht beides: die Verjährung wird gehemmt, ohne dass hiermit die mit einer Klage verbundenen Kosten anfallen.

Die Anspruchsanmeldung muss gesetzlich zwingend über einen Rechtsanwalt erfolgen, schon weil die Verjährungshemmung auf die Umfang der Anmeldung begrenzt ist und Fehler bei der Anmeldung unmittelbar zu einem Rechtsverlust führen können. Ein Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht kann nicht nur die in Betracht kommenden Ansprüche erkennen, sondern auch zu deren kostenschonenden Bezifferung raten. Rechtsanwalt Daniel Vos: „Neben der Forderungsanmeldung bieten wir den Vorteil an, als Beigeladenenvertreter stets unmittelbar über den Stand des Musterverfahren berichten zu können – so bleiben unsere Mandanten immer auf dem neuesten Stand!“

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Daniel Vos
Telefon: 0151/1037 5484
E-Mail: vos@muellerseidelvos.de

 

Unternehmen

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartG mbB
Breite Straße 147-151
50667 Köln

Internet: www.muellerseidelvos.de

 

Über MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartG mbB

MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ver-fügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Die Sozietät berät und vertritt bundesweit Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen die Partner der Sozietät in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen wahr.

 

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