Nachtragshaushalt 2016 – Förderung der Investitionen …

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Nachtragshaushalt 2016 – Förderung der Investitionen in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen

01.12.2016

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Mit dem Nachtrag erhält der im Jahr 2015 errichtete Kommunalinvestitionsförderungsfonds eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Damit wird die geplante Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen haushaltsmäßig abgebildet. Der Bundeshaushalt 2016 bleibt auch weiterhin ohne neue Schulden ausgeglichen.

Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble:

„Wir setzen unsere Unterstützung für finanzschwache Kommunen fort und er­höhen den Investitionsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro. Außerdem arbeiten wir an einer Grundgesetzänderung: Wir haben vereinbart, dass Kommunen diese Mittel künftig auch zur Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schul­gebäuden nutzen können. Schülerinnen und Schülern sollen nicht länger unter der Finanzknappheit ihrer Gemeinden leiden.“

Der Bund und die Länder haben sich am 14. Oktober 2016 im Rahmen der Einigung zur Reform des Finanzausgleichs auf eine zusätzliche Förderung kommunaler Investitionen bis Ende 2020 verständigt, die in die Schulinfra­struktur finanzschwacher Kommunen fließen soll. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird.

Die Förderung soll über den bereits existierenden Kommunalinvestitions­förderungs­fonds erfolgen, der im Jahr 2015 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. Euro errichtet wurde. Mit dem Entwurf für den Nachtragshaushalt 2016 wird die haushaltsmäßige Voraussetzung zur Aufstockung des Kommunal­investi­tionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro geschaffen. Die genauen Modalitäten des neuen Förderprogramms werden im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der übrigen Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 festgelegt.

Zur Finanzierung der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds wird der Ansatz für die Zinsausgaben um 3,5 Mrd. Euro abgesenkt. Damit werden die aktuellen Entwicklungen bei den Zinsausgaben nachvollzogen.

Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 bleiben mit 316,9 Mrd. Euro konstant. Die Investitionen erhöhen sich von 31,5 Mrd. Euro auf 35,0 Mrd. Euro. Die Gesamteinnahmen sind mit 316,9 Mrd. Euro unverändert.

 

Pressekontakt:

Pressestelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Telefon: + 49 (0) 30 18 682-4291
Fax: + 49 (0) 30 18 682-1367
E-Mail: presse@bmf.bund.de

 

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10117 Berlin

Internet: www.bundesfinanzministerium.de

 

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