Politik muss die Selbstverwaltung stärken: Gestaltungsräume aus- statt abbauen!
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKVSpitzenverbandes folgende Erklärung beschlossen:
Die geplante Reform des Selbstverwaltungsrechts muss eine Ausweitung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Kontrollrechte der Selbstverwaltungsgremien zum Ziel haben. Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege sind die sachgerechten und alltagsnahen Lösungen der Selbstverwaltung mehr denn je gefordert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber, ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt deshalb mögliche Änderungen im Aufsichtsrecht, die eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht zum Ziel haben, ab. Bereits die bestehende Regelung der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen stellt einen massiven und sachlich nicht nachvollziehbaren Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden. Nicht akzeptabel wäre auch ein Ersetzen des aufsichtsrechtlichen Beanstandungsrechts durch einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt. Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen.
Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ein starker Rückhalt aus der Politik.
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