Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn!

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Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn!

28.01.2016

Nach Beurteilung unseres Vorstandes und unserer Beiräte sowie Experten ist die nun gültige Regelung zur Terminvergabe bei Fachärzten ausschließlich ein Scheinmarketing oder Aktionismus der Krankenbetreuungspolitik für die Krankenkassenpflichtversicherten in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Medienhype der letzten Tage zu dieser Thematik ist ein Spiegelbild der staatlich gelenkten Verdummung der gesamten Bevölkerung.

Unsere ambulant tätigen Mediziner haben diesen Beruf erlernt, um Ihre Patienten trotz der bestehenden gesetzlichen Einschränkungen zu behandeln. Wer dies leugnet, verfälscht die aktuelle Situation und versucht eine Berufsgruppe zu diffamieren und belastet damit die Vertrauensbasis zwischen Patient und Mediziner.

Wenn sich aus dem Krankheitsbild eines Patienten ein zusätzlicher Bedarf an spezialisierter Beratung durch einen anderen Mediziner ergibt, wurde auch schon bisher ein Kontakt und Termin zu einem Spezialisten hergestellt.

Die Patienten die mit akuten Erkrankungen eine Arztpraxis besuchen, werden in der Regel auch sofort behandelt. Dagegen kann es zu Terminverzögerungen kommen, wenn die Erkrankung keinen sofortigen und/oder dringlichen Behandlungstermin erfordert.

Da die Gesamtvergütung für die ambulant tätigen Ärzte in den letzten Jahren eingefroren wurde, sind die Mediziner jedoch zum Erhalt ihrer Existenz gezwungen, die Anzahl der Patienten, die behandelt werden sollen, zu limitieren. Eine unentgeltliche Leistungserbringung ist berufsrechtlich verboten und wäre den Ärzten auch nicht zuzumuten. Dies hat zur letztlich politisch verursachten und von den Krankenkassen mit zu verantwortenden Verknappung von Behandlungsterminen geführt.  

Der unsägliche Aktionismus der politischen Mandatsträger hat mit der Einführung von Terminvergabestellen in dieser Legislaturperiode das wichtige Problem der Vergütung der Mediziner mit unzureichenden Pauschalen und hat die Bezahlung des effektiven Aufwands für einen Patienten völlig verdrängt, obwohl bereits 30 % der kassenärztlichen Arbeit nachweislich ehrenamtlich erbracht wird.

 

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