EU-PNR-Richtlinie: Erfolg für die Branche / Belastungen für Reisebüros und Veranstalter abgewendet
Verhandlungserfolg für den Deutschen ReiseVerband (DRV) und den europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA: Keine Verpflichtung von Reisebüros und Reiseveranstaltern zur Weiterleitung von Fluggastdaten. Der für die Fluggastdaten-Richtlinie (EU-PNR-Richtlinie) zuständige Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) hat am Donnerstag, 10. Dezember 2015 über den Kompromisstext von Rat, Parlament und Kommission hierzu abgestimmt.
In den zuletzt mit großem Druck und hoher Intensität geführten Verhandlungen zwischen den drei Institutionen konnte erst kurz vor Schluss sichergestellt werden, dass Reisebüros und Reiseveranstalter nicht mit in die Pflichten der Fluggesellschaften zur Weiterleitung von Fluggastdaten (PNR-Daten) einbezogen werden.
„Im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses ist schließlich allen wesentlichen Forderungen der Reisebranche Rechnung getragen worden“, zeigt sich DRV-Präsident Norbert Fiebig erleichtert und erfreut. „Das heißt, Reisebüros und Reiseveranstalter müssen keine Daten weiterleiten“, so Fiebig. Wären Reisebüros und Reiseveranstalter in die Richtlinie einbezogen worden, hätte dies zu einer Mehrbelastung der Reisebranche geführt – ohne jedoch einen sachlichen Mehrwert zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung zu erreichen, dem eigentlichen Ziel der Richtlinie. Reisebüros und Reiseveranstalter hätten insbesondere mit Blick auf Charter-Passagiere, für die kein regulärer PNR-Datensatz erstellt wird, neue technische Lösungen finden müssen, um die Daten den zuständigen Behörden zu übermitteln.
Der DRV hatte dafür in den letzten Monaten zusammen mit der ECTAA intensive Überzeugungsarbeit gegenüber den federführenden Ansprechpartnern der Bundesregierung, der Kommission und des EP geleistet. In den Verhandlungen wurde am Ende auch einem weiteren Anliegen der Reisebranche entsprochen: Die Richtlinie bezieht sich in der nun abgestimmten Form nur auf Flüge zwischen der EU und Drittstaaten, nicht jedoch auf innereuropäische Flüge. Wären letztere in den Anwendungsbereich aufgenommen worden, wäre das zu erhebende Datenvolumen erheblich angestiegen. Das hätte der Branche zusätzliche Arbeit beschert.
Nach der heutigen Abstimmung im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments steht nun noch die formale Zustimmung des Plenums im Parlament und durch den Rat aus, die voraussichtlich im Januar 2016 stattfinden wird. Erst danach kann die Richtlinie in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diesen Prozess wird der DRV intensiv begleiten, um sicherzustellen, dass auch auf nationaler Ebene Reisebüros und Reiseveranstalter nicht in die Pflichten zur Datenweiterleitung einbezogen werden.
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