Der Entwurf des Korruptionsgesetzes für Berufsgruppen …

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Der Entwurf des Korruptionsgesetzes für Berufsgruppen des Gesundheitswesens verursacht Verleumdung!

10.02.2015

Die Überlegungen der politischen Mandatsträger in den letzten Legislatur- perioden enden immer wieder in der Unterstellung, als würden in dem über 300 Milliarden Euro Gesundheitsmarkt große Summen zur Korruption eingesetzt. Dazu gibt es aber keinerlei statistische Daten und geprüfte Untersuchungen von neutral agierenden Institutionen. Immer wieder wird an Einzelfällen der visionäre, nur in seltenen Fällen tatsächliche erwiesene Generalverdacht, von der Politik und den Krankenkassen geschürt.

Die Überlegungen der politischen Mandatsträger in den letzten Legislatur- perioden enden immer wieder in der Unterstellung, als würden in dem über 300 Milliarden Euro Gesundheitsmarkt große Summen zur Korruption eingesetzt. Dazu gibt es aber keinerlei statistische Daten und geprüfte Untersuchungen von neutral agierenden Institutionen. Immer wieder wird an Einzelfällen der visionäre, nur in seltenen Fällen tatsächliche erwiesene Generalverdacht, von der Politik und den Krankenkassen geschürt.

Dabei ist das Vorhaben für dieses gesetzgebende Verfahren erneut voll im Sinne einer nicht nachhaltigen Politik. Der bereits bestehende Kontroll- und Leistungsdruck der gesetzlichen Krankenkassen auf alle Berufsgruppen und Institutionen würde nochmals gestärkt. Jede Verordnung, Behandlung, jeder Betreuungsaufwand, für den einzelnen Patienten oder für Gruppen von Patienten kann von den Krankenkassen willkürlich als Vorwand genutzt werden um die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Die aufstiegswilligen Staatsanwälte werden auf Kosten der Qualität der Versorgung der Bürger alle Möglichkeiten zur Betätigung nutzen.

Nicht nur Budget- und Regressandrohungen sondern dann auch noch die Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen werden das Gesundheitswesen insgesamt zu einem Moloch der „Rationierung von Leistungen für die Bürger/Versicherten/Patienten“ umgestalten.
Als Reaktion darauf werden sich Teile der Berufsgruppen und Institutionen vom deutschen Markt verabschieden und sich entweder in andere Aufgabenstellungen begeben oder das Ausland bevorzugen.
Eine Ausdünnung der Versorgung in allen Bereichen Deutschlands wird die Folge sein. Dies ist nicht im Sinne einer nachhaltigen Politik und der Krankenkassen.

Fazit der Bürger Initiative Gesundheit e.V.:  

Dieses Gesetzesvorhaben treibt einen Keil in die bestehende Vertrauensbasis zwischen den Berufsgruppen der Versorgung und den vielfältigen Schichten der Bürger/Versicherten/Patienten.  Es baut Vertrauen ab, steigert Misstrauen und die Kosten und senkt die Qualität. Anstatt dass die Politik sinnvollerweise ein Entlass Management mit Kooperationen und eine notwendige Vernetzung der Berufsgruppen und Institutionen fordert, wird dieser wichtige Tatbestand durch das Gesetzesvorhaben konterkariert.

Das ohnehin schon eingeschränkte Wahlrecht der Patienten auf eine individuelle Versorgung durch Zytostatika Ausschreibungen  wird nach der Implementierung des Korruptionsgesetzes durch das Antragsrecht der Kassen überhaupt nicht mehr möglich sein.

Der mit dem Korruptionsgesetz verbundene personelle und finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis zur vorhandenen Korruption in Deutschland im Gesundheitswesen.  Es baut erneut vorhandene Ressourcen vernichtet ab, die dringend für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen.

Es gilt zu verhindern, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit Duldung der nicht nachhaltig agierenden Politiker zum Scharfrichter  oder Verleumder für jede Person oder Institution in der Versorgung im Gesundheitswesen werden.



Wolfram – Arnim Candidus
Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.

Pressestelle:
Bürger Initiative Gesundheit e.V.
Beethovenstraße 2
86150 Augsburg
Tel: 0821 / 50867960 - Fax 0821 / 50867969
presse@buerger-initiative-gesundheit.de
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