Der gesetzliche Mindestlohn kommt – bereiten …

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Der gesetzliche Mindestlohn kommt – bereiten Sie sich vor!

17.11.2014

Der gesetzliche Mindeslohn kommt zum 1. Januar 2015 – und mit ihm neue Anforderungen und Pflichten, auf die Sie sich vorbereiten müssen. Viele Detailfragen sind vom Gesetzgeber zwar noch nicht abschließend geklärt, dennoch ist der Handlungsbedarf groß. Und zwar vor allem aus folgenden Gründen

Der gesetzliche Mindeslohn kommt zum 1. Januar 2015 – und mit ihm neue Anforderungen und Pflichten, auf die Sie sich vorbereiten müssen.

Viele Detailfragen sind vom Gesetzgeber zwar noch nicht abschließend geklärt, dennoch ist der Handlungsbedarf groß. Und zwar vor allem aus folgenden Gründen:

  •  Auch wenn es generelle und zeitlich befristete Ausnahmen gibt: Grundsätzlich betrifft der gesetzliche Mindestlohn alle Arbeitgeber und alle Branchen.

  •  Es ist zu erwarten, dass die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer intensiv kontrollieren werden, ob der Mindestlohn und die damit verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 500.000,00 €.

  •  Es gelten neue Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeit von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern aus den Wirtschaftsbereichen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind.

Sofern Sie zu diesem Thema Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schulte aus unserem Lohnteam in Velbert unter der Rufnummer 02051/ 490220.






Pressekontakt:
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -


Unternehmen:
ROLAND FRANZ & PARTNER
Steuerberater Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Telefon: 0201 / 810 95 - 0
Fax: 0201 / 810 95 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Internet: www.franz-partner.de


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