Schlichtungsausschuss nimmt Arbeit auf
Bislang haben kritische Kodier- und Abrechnungsfragen oft zu langen Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geführt. Künftig soll ein Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Fragen von grundsätzlicher Bedeutung klären. Anders als der Name vermuten lässt, geht es nicht um einen moderierten Dialog mit Schlichtungsvorschlägen, sondern um Entscheidungen.
Bislang haben kritische Kodier- und Abrechnungsfragen oft zu langen Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geführt. Künftig soll ein Schlichtungsausschuss auf Bundesebene Fragen von grundsätzlicher Bedeutung klären. Unter dem Vorsitz des unparteiischen Mitglieds Dr. Christof Veit, Geschäftsführer des BQS-Instituts für Qualität & Patientensicherheit, wird das neue Gremium nun seine Arbeit aufnehmen. Als weitere unparteiische Mitglieder sind Prof. Rainhard Busse, Technische Universität Berlin, und Prof. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, bestellt wor-den. Mitglied im Schlichtungsausschuss sind ferner das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Beide jedoch ohne Stimmrecht. Der Ausschuss wird vom GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) getragen, die auch selbst Mitglieder in dem Gremium sind.Anders als der Name vermuten lässt, geht es nicht um einen moderierten Dialog mit Schlichtungsvorschlägen, sondern um Entscheidungen. Damit steht fest: Verhandlungsblockaden kann sich keine Seite mehr leisten. Denn was nicht am Verhandlungstisch bilateral geklärt wird, entscheidet der Schlichtungsausschuss.
Angerufen werden kann der Schlichtungsausschuss sowohl von Verbänden der Kassen- als auch der Krankenhausseite. Entscheidend für die Anrufung des Gremiums ist, dass es sich bei der zu klärenden Problematik um eine grundsätzliche Abrechnungs- oder Kodierfrage handelt. Dies muss der Antragsteller anhand bestimmter Kriterien nachweisen.
Der gesetzliche Auftrag zur Gründung des Schlichtungsausschusses leitet sich aus dem Beitragsschuldengesetz ab. Die Geschäftsstelle wird im dreijährigen Wechsel durch die DKG und den GKV-Spitzenverband geführt, beginnend bei der DKG.
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Über den GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 134 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß §217a SGBV.