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Unmittelbare Verbesserungen für Patienten in der Krankenversicherung sieht der Koalitionsvertrag nicht vor

31.01.2014

Vor wenigen Tagen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert.

Vor wenigen Tagen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert.

Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit Dezember im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“. Donnerwetter, zwei Wochen nach der Ernennung als Chef des Bundesgesundheitsministeriums!
Die Lobbyistenverbände sind schon heute sicher; es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.

Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die neue Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen.
Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, werden von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen zu minimieren.

Für diese schwarz-rote Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen leider nicht vor.

Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten könnte ohne weiteres bestimmt werden. Die Mehrkosten könnten finanziert werden durch Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ nicht zum tragen.




Pressekontakt:
Günter Steffen
Nordseering 29
27809 Lemwerder

Telefon: 0421 / 6979140
Internet: www.guenter-steffen.de

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