Rische zu den rentenpolitischen Vereinbarungen im …

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Rische zu den rentenpolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

05.12.2013

„Die geplante Ausweitung von Kindererziehungszeiten muss aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsgeldern der Rentenversicherung finanziert werden“, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit Blick auf den zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag.

„Die geplante Ausweitung von Kindererziehungszeiten muss aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsgeldern der Rentenversicherung finanziert werden“, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit Blick auf den zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag.

Die Honorierung der Erziehungsleistung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur eine Finanzierung von Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln gewährleiste, dass alle an der Finanzierung beteiligt würden, auch diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert seien, so Rische. Dass Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln zu finanzieren seien, sei bislang auch Auffassung des Gesetzgebers gewesen. In der Begründung zum Hinterbliebenen- und Erziehungszeitengesetz 1986 hieß es: „Da es sich bei der Anerkennung der Zeiten der Erziehung um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handelt, ist die Finanzierung Aufgabe des Bundes.“

Rische ging in seinem Bericht auch auf die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 ein. Er wies darauf hin, dass zu den Begünstigten dieser neuen Rente voraussichtlich vor allem Versicherte mit vergleichsweise hohen Rentenansprüchen zählten. Außerdem würden Männer deutlich stärker profitieren als Frauen, so Rische.

Mit Blick auf die solidarische Lebensleistungsrente begrüßte Rische, dass die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen solle. Die Ausgaben müssten nach Risches Worten allerdings tatsächlich in vollem Umfang durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt gegenfinanziert werden. Ausdrücklich begrüßte er die geplanten Verbesserungen der rentenrechtlichen Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen. Das starke Absinken der Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang habe zur Folge, dass Erwerbsminderung mehr und mehr zum Armutsrisiko werde. Dies habe die Deutsche Rentenversicherung in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht.

Dass die Rentenversicherung selbstverwaltet sei, sei eine große soziale Errungenschaft und Chance, sagte Rische abschließend. Er begrüßte, dass die Stärkung der Selbstverwaltung als Ziel in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben sei. Es wäre sinnvoll, so Rische, der Selbstverwaltung etwa bei der Festlegung des Beitragssatzes, des Reha-Budgets und bei der Bestimmung des Korridors für die Nachhaltigkeitsrücklage künftig weiterreichende Mitwirkungsrechte einzuräumen.

Der vollständige Bericht von Dr. Herbert Rische ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.




Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030 / 865 - 89178
Fax: 030 / 865 - 27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de


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Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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