Kleiner zum Haushaltsplan 2014 der Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Hartmann Kleiner, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung mit dem Haushaltsplan 2014.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Hartmann Kleiner, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung mit dem Haushaltsplan 2014.Gesamtvolumen des Haushalts und Rentenausgaben
Das Gesamtvolumen des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2014 beträgt nach Kleiners Worten rund 135 Milliarden Euro. Die veranschlagten Rentenausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund – ohne die beabsichtigten Änderungen durch die neue Regierung – beliefen sich nach dem Haushaltsplan auf rund 116,4 Milliarden Euro.
Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner
Der zweitgrößte Ausgabenposten seien die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner mit rund 8,2 Milliarden Euro. „Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, dass wir die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland aufmerksam verfolgen müssen“, sagte Kleiner.
Ausgaben für Rehabilitation
Mit einem Anteil von 2 Prozent am Haushaltsvolumen werden für 2014 Ausgaben für die Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von rund 2,66 Milliarden Euro geplant, so Kleiner. Er verwies darauf, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut angelegte Beitragsmittel seien. Die Rentenversicherung könne so den Versicherten in einer Vielzahl von Fällen den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung würden dann weiter Beiträge entrichtet. Neben der rein wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber nicht vergessen werden, dass den Betroffenen dadurch eine erheblich größere Lebensqualität ermöglicht wird, so Kleiner.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Kleiner ging in seinem Bericht weiter auf die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Nach dem Haushaltsansatz lägen die Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei 1,2 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. Kleiner machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass der Planansatz für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten klar unter der für das Haushaltsjahr 2014 festgeschriebenen Obergrenze liegt.
Koalitionsvertrag
Zum Abschluss seines Berichts ging Kleiner auf die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung ein. Er begrüßte die Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten sowie die Einführung einer demographischen Komponente bei der Fortschreibung des Reha-Budgets. Eindringlich warnte er allerdings davor, die sogenannte Mütterrente oder den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 statt aus Steuermitteln systemwidrig durch die Rentenversicherungsbeiträge zu finanzieren. Im Koalitionsvertrag seien zur Finanzierung zwar keine Ausführungen gemacht worden, es stehe aber zu befürchten, dass die Kosten auf die Rentenversicherung abgewälzt werden sollen. Neben Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund steigender Lohnkosten hätte eine derartige Fehlfinanzierung auch negative Folgen für die Rentenanpassung. Somit müssten die Begünstigten letztlich erhebliche Teile der „Wohltaten“ selbst finanzieren.
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