Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

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Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

05.12.2013

„Politische Projekte, die nicht in den originären Aufgabenbereich der Sozialversicherungen fallen, müssen ausreichend vom Bund aus Steuermitteln gegenfinanziert werden“, sagte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung.

„Politische Projekte, die nicht in den originären Aufgabenbereich der Sozialversicherungen fallen, müssen ausreichend vom Bund aus Steuermitteln gegenfinanziert werden“, sagte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung. Werden die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Leistungsausweitungen ohne Gegenfinanzierung durch den Bund umgesetzt, so sei die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung in wenigen Jahren aufgebraucht, warnte Gunkel.

Finanzentwicklung 2013
Nach den aktuellen Finanzschätzungen werde die Rentenversicherung das Jahr 2013 mit einem Überschuss in Höhe von gut einer Milliarde Euro abschließen, so Gunkel in seinem Bericht. Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde bis Ende 2013 wegen der positiv verlaufenden Wirtschaftsentwicklung voraussichtlich auf rund 31 Milliarden Euro ansteigen. Dies entspreche 1,75 Monatsausgaben.

Entwicklung des Beitragssatzes
Ohne die im Koalitionsvertrag geplanten Leistungsausweitungen kann der Beitragssatz in der Rentenversicherung Anfang 2014 auf 18,3 Prozent gesenkt werden, so Gunkel. Die Absenkung würde Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis 2017 jährlich um jeweils rund 6 Milliarden Euro entlasten. Auch die Rentner würden von der Beitragssatzsenkung zeitverzögert bei der Rentenanpassung 2014 profitieren können, sagte Gunkel.

Nach den derzeitigen Planungen solle der Beitragssatz 2014 jedoch bei 18,9 Prozent konstant gehalten werden, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungen zu finanzieren. Bei Umsetzung der geplanten Leistungsausweitungen sei das Beitragssatzziel von maximal 22 Prozent im Jahr 2030 allerdings ernsthaft in Gefahr.

Finanzwirkungen der geplanten Ausweitung der Kindererziehungszeiten
Allein schon die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten würden nach Gunkels Worten in einem Jahr zunächst Mehrausgaben der Rentenversicherung in Höhe von rund 6,5 Milliarden Euro verursachen. Bis 2018 würden sich die Mehrausgaben für eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf insgesamt rund 30 Milliarden Euro addieren. Das entspreche der gegenwärtigen Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung. Mit allen Dämpfungswirkungen auf die Rentenanpassung würde der Beitragssatz der Rentenversicherung in den Folgejahren im Mittel um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als ohne Ausweitung der Kindererziehungszeiten.

Anhebung der Mindestrücklage in der Rentenversicherung
Gunkel machte in seinem Bericht deutlich, dass eine Anhebung der Mindestrücklage in der Rentenversicherung durch den Gesetzgeber notwendig sei. Gunkel erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Rentenversicherung im Jahr 2005 bei der gegenwärtig geltenden Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben auf eine Liquiditätshilfe des Bundes angewiesen war.




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