Debeka-Skandal: Deutscher Beamtenbund fordert Antikorruptionsbeauftragten
Im Debeka-Skandal mit gekauften Adressen von angehenden Beamten prüft jetzt die Koblenzer Staatsanwaltschaft, ob es zu verfolgbaren Straftaten gekommen ist. Neben den Mitarbeitern der Debeka stehen auch die Beamten, die Einsicht in Personaldaten gegeben haben, im Visier.
Im Debeka-Skandal mit gekauften Adressen von angehenden Beamten prüft jetzt die Koblenzer Staatsanwaltschaft, ob es zu verfolgbaren Straftaten gekommen ist. Neben den Mitarbeitern der Debeka stehen auch die Beamten, die Einsicht in Personaldaten gegeben haben, im Visier. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, fordert einen Antikorruptionsbeauftragten.Zu dem konkreten Fall äußert sich Dauderstädt nicht im Einzelnen: „Für den dbb beamtenbund und tarifunion sind die geschilderten Tatbestände und Dimensionen bislang völlig ungesichert. Strafrechtlich relevante Vorwürfe können ohnehin stets nur individuell erfolgen. Die Veröffentlichung wird dazu betragen, Klarheit zu schaffen.“
Dauderstädt erwartet, dass sich Partner und Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes fair verhalten und keine Straftatbestände zulassen. Sollten sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben verleiten lassen, gegen Entgelt und unter Verletzung des Datenschutzes Adressen weiter zu geben, hätte dies strafrechtliche, bei Beamten zusätzlich disziplinarrechtliche Konsequenzen. Werde das zulässige Maß von ehrenamtlichem Einsatz - etwa auch im Rahmen genehmigter Nebentätigkeit - verlassen, sei das zu sanktionieren. Jeglicher Verdacht von Korruption oder Bestechlichkeit müsse vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden – nicht nur bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
Compliance-Regeln oder ein Verhaltens-Kodex sicherten, so Dauderstädt, in vielen Firmen einen vergleichbaren Anspruch. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass Vorgaben und Realität in Deckung stehen. „Der dbb hat überdies schon vor Jahren vorgeschlagen, einen Antikorruptionsbeauftragten - analog zum Wehrbeauftragten- des Bundestages einzusetzen, der als Ansprechpartner jenseits des Dienstweges fungieren und notwendige Schritte einleiten kann. Diese Forderung ist leider bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, so Dauderstädt.
Wie das „Handelsblatt“ berichtete, wurden im Jahr 2010 ein Debeka-Mitarbeiter und ein Beamter in Tübingen zu zwei Jahren auf Bewährung aufgrund von Adresshandel verurteilt. Bislang hatte das Unternehmen lediglich Verfehlungen in den 1980er und 1990er Jahren zugegeben.
Christine Schaade