Niedrigzins belastet die bAV: Gesetzgeber ist …

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Niedrigzins belastet die bAV: Gesetzgeber ist jetzt gefordert

25.10.2013

Die aktuelle Niedrigzinsphase stellt eine ernste Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung dar. Zahlt der Arbeitgeber die Leistungen direkt an seine Betriebsrentner aus, sind die Unternehmensbilanzen negativ betroffen. Unter realistischen Annahmen ist damit zu rechnen, dass der HGB-Rechnungszins von aktuell knapp 5 Prozent bis zum Jahr 2018 auf unter 3,5 Prozent sinkt.

Die aktuelle Niedrigzinsphase stellt eine ernste Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung dar. Zahlt der Arbeitgeber die Leistungen direkt an seine Betriebsrentner aus, sind die Unternehmensbilanzen negativ betroffen. Unter realistischen Annahmen ist damit zu rechnen, dass der HGB-Rechnungszins von aktuell knapp 5 Prozent bis zum Jahr 2018 auf unter 3,5 Prozent sinkt. Damit verbunden wäre ein Anstieg der HGB-Pensionsrückstellungen von 15 bis 30 Prozent mit entsprechendem Druck auf die Unternehmensgewinne. Die niedrigen Zinsen schmälern außerdem die Überschüsse der Lebensversicherer, aus denen in vielen Fällen wiederum die Anpassung der Betriebsrenten finanziert werden. Stehen diese Überschüsse nicht mehr zur Verfügung, müssen ggf. die Arbeitgeber einspringen und somit weitere Belastungen verkraften. Geradezu dramatisch ist die Situation im Bereich der Entgeltumwandlung: Durch die niedrigen Zinsen müssen Arbeitnehmer heute im Vergleich zur Situation vor 10 Jahren bei gleichem Beitrag drastische Leistungseinbußen hinnehmen. Diese Entwicklung schadet nicht nur der Akzeptanz betrieblicher Versorgungssysteme, sie ist insgesamt ein Rückschlag für die Alterssicherung in Deutschland.

Dr. Friedemann Lucius, Vorstand der Heubeck AG, fordert daher ein entschlossenes Umsteuern. „Als Nutznießer der niedrigen Zinsen steht der Staat in einer besonderen sozialpolitischen Verantwortung. Der Gesetzgeber sollte daher alles dafür tun, um die betriebliche Altersversorgung von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die Anreize zur Teilnahme zu erhöhen.“ Notwendig wäre etwa eine Verdoppelung des abgabenfreien Dotierungsrahmens für die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die Rücknahme der Beitragspflicht von Betriebsrenten zur Krankenversicherung und eine Neuregelung der gesetzlichen Anpassungsverpflichtung.

Auch die Pflicht der Versicherer zur Weitergabe stiller Reserven an die Versicherten schwächt die Altersversorgung anstatt sie zu stärken. Denn dadurch wird die Generationengerechtigkeit im Versichertenkollektiv in Frage gestellt. „Von der Ausschüttung der stillen Reserven profitieren in der Regel nur ältere Versicherte mit auslaufenden Verträgen. Im schlimmsten Fall werden die Versicherer zur Kündigung rentabler, hochverzinslicher Anleihen gezwungen. Damit verschlechtert sich die durchschnittliche Verzinsung für jüngere und Neukunden noch zusätzlich. Dies ist nicht hinzunehmen. Die Anfang des Jahres im Bundesrat gescheiterte Gesetzeskorrektur muss jetzt wieder in Angriff genommen werden.“




Pressekontakt:
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