BVK auf politischer Bühne erfolgreich

Anzeige

BVK auf politischer Bühne erfolgreich

24.10.2012

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt, dass die Europäische Kommission in dem jüngst vorgelegten Entwurf der revidierten Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive - IMD II) kein Verbot der Annahme von Provisionen für Versicherungsvermittler vorgesehen hat.

24.10.2012 - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt, dass die Europäische Kommission in dem jüngst vorgelegten Entwurf der revidierten Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive - IMD II) kein Verbot der Annahme von Provisionen für Versicherungsvermittler vorgesehen hat. „Das ist ein toller Erfolg für den Erhalt unseres Berufsstands“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wenn das dann so vom Europäischen Parlament voraussichtlich 2013 verabschiedet wird, ist die Anerkennung dem BVK sicher und seinen intensiven Gesprächen in Berlin und Brüssel geschuldet.“

Außerdem ist es dem BVK nach dem jetzigen Stand gelungen, einen großen Anteil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments davon zu überzeugen, dass eine Verknüpfung zwischen der Vergütungsform und der Unabhängigkeit des Vermittlers unangemessen ist. Sollte dies so entschieden werden, könnten Vermittler weiterhin Provisionen entgegennehmen und sich trotzdem als unabhängig bezeichnen.

Zwar plant die EU-Kommission, eine Pflicht zur Offenlegung von Provisionen festzuschreiben, aber das wird für die Verbraucher nicht entscheidend sein. Denn nach Ansicht des BVK sind für die Verbraucher die Gesamtkosten eines Vertragsabschlusses relevant und nicht einzelne Posten. „Dafür ist der BVK im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes und einer klaren Kostentransparenz auch immer eingetreten“, so der BVK-Präsident.

Provisionsabgabeverbot ist kundenfreundlich
Darüber hinaus konnte der BVK erreichen, dass sich der Bundesrat seiner Empfehlung angeschlossen hat, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festzuschreiben. Das findet inzwischen auch bei Teilen der Bundesregierung Zuspruch. In diesem Sinne hat sich der BVK auch in seiner Stellungnahme im anhängigen Konsultationsverfahren der BaFin gegenüber geäußert.

„Das Provisionsabgabeverbot hat seine eindeutige Berechtigung im modernen Verbraucherschutz", sagt Michael H. Heinz. „Denn es wehrt eine Ungleichbehandlung der Versicherten ab, weil sein Wegfall vor allem diejenigen begünstigen würde, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position heraus Druck auf eine Absenkung der Provisionen ausüben könnten, während Privatkunden geschwächt würden. Außerdem verhindert es zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird. Auch wenn das Thema letztlich noch nicht entschieden ist, freuen wir uns, dass es dem BVK gelungen ist, auch hier zielführend zu sein.“


Kontakt:

Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 16
Telefax: 0228 / 228 05 50
E-Mail: bvk@bvk.de

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Kekuléstraße 12
53115 Bonn
Webseite: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK wurde in Berlin gegründet und feierte 2001 sein 100-jähriges Bestehen. Der Verband hat rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvermittler als Mitglieder und vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.


bvk

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.